Nummer 3 / Dezember 2003

EUMT - Europäische Union wegen  den Missbrauch der Tiere

Zum Schutze der bedrohten Wildtiere
- Die Bemühungen des Vereins zum Schutze der bedrohten Wildtie-re haben sich gelohnt: Am 15. April 2003 stand eine ganze "Osterhasen­familie" (siehe Bild) vor dem Solo-thurner Ratsgebäude und reichte die beiden Initiativen "Zum Schutz der Feldhasen, Vögel und Dachse" sowie "Jagen ohne Treiben" bei der Staatskanzlei ein. Eindrücklich ist auch die Anzahl beglaubigter Unterschriften, die das Initiativ­komitee einreichen konnte: 3'839 für die erstere und 3'556 für die letztere Initiative! Notwendig zum Zustandekommen sind 3000 Unter­schriften. Eine wirklich erfreuliche Resonanz aus der Bevölkerung!
Die Initiative wird wohl frühestens in einem Jahr zur Abstimmung gelangen.
Eine Initiative aus den gleichen Kreisen zum Verbot der Jagd auf Feldhasen und Blesshühner war im Kanton Aargau im September 2002 mit 57,5 Prozent Nein-Stim­men abgelehnt worden.
Ueber die beiden Initiativen im Kanton Solothurn und die Initia­tive im Kanton Aargau wurden in der Aargauer Zeitung und in der Solothurner Zeitung berichtet.
DIE BEIDEN INITIATIVEN:
ZUM SCHUTZE DER FELDHASEN, VÖGEL UND DACHSE
rung ist kantonal, wie landesweit, wegen der Lebensraumzerstörung nicht in Sicht. Trotzdem wurden in den vergangenen 5 Jahren im Kanton Solothurn 222 dieser harm­losen Tiere von Jägern abgeschos­sen. Die Zahl der abgeschossenen Dachse betrug 686. Diese Wild-tiertöterei ist unnötig, sinnlos und tierverachtend, ja sogar Frevel an der Tierwelt.
JAGD OHNE TREIBEN
Das kantonale Jagdgesetz ist so zu ändern, dass Feldhasen, Vögel einschliesslich Wasservögel und Dachse zu den geschützten Tieren gehören und von den jagdbaren Tierarten ausgenommen sind.
Das kantonale Jagdgesetz ist so zu ändern, dass die Treibjagd der Wildtiere durch Hunde, Menschen oder andere Mittel untersagt ist.
Begründung:
Seltene Wildtiere, die von Natur aus Feinde haben, müssen aus ökolo­gischer Sicht nicht bejagt werden. Schon gar nicht solche wie z.B. Feldhasen, die seit vielen Jahren schweizweit in der roten Liste der bedrohten Wildtiere stehen. Der Bestand dieser Tiere ist in den letzten Jahren kontinuierlich und massiv rückläufig. Eine Besse-
Begründung:
Das tierverachtende Herumhetzen der Wildtiere ist unnötig, unethisch und tierquälerisch und dient ledig­lich dem sinnlosen Freizeitvergnü­gen der Jäger.
Falls nötig können die Hege­abschüsse problemlos ohne Treib­jagden durchgeführt werden